Kanalbenützungsgebühr:
Berechnung der Kanalbenützungsgebühr:
verbaute Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschoße x Einheitssatz = Jahresbeitrag/zzgl. 10 % Ust.
Beispiel: Wohnhaus mit 100 m²; Keller, Erd- und Dachgeschoß angeschlossen.
100 m² x 2 = 200 m² x EUR 3,23 = EUR 646,00 + 64,60 = EUR 710,60/Jahr
Bei der Kanalbenützungsgebühr wird das Kellergeschoß zur Berechnung nicht herangezogen. Das Dachgeschoß jedoch zur Gänze.
Wird auch das Regenwasser in den Kanal eingeleitet erhöht sich die Gebühr um 10 %.
Die Gebühr wird in vier Teilbeträgen vorgeschrieben.
Kanalanschlussabgabe:
Berechnung der Kanalanschlussabgabe:
1/2 Anteil der verbauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschoße + 15 % Anteil der unverbauten Fläche (jedoch max. 75 m²)
x Einheitssatz = Abgabe/zzgl. 10 % Ust.
Beispiel: Wohnhaus mit 100 m², Keller, Erd- und Dachgeschoß angeschlossen, Bauplatz hat 700m².
50 m² x 3+1 = 200 m² + 75 m² = 275 m² x EUR 10,17 (Schmutzwasserkanal) + 10% Ust.
x EUR 12,53 (Mischwasserkanal) + 10 % Ust.
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