Kanalgebühren

Kanalbenützungsgebühr:

Berechnung der Kanalbenützungsgebühr:

verbaute Fläche x  Anzahl der anschlossenen Geschoße   x  Einheitssatz = Jahresbeitrag/zzgl. 10 % Ust.Beispiel: Wohnhaus mit 100 m²; Keller, Erd- und Dachgeschoß angeschlossen. 

      100 m²  x  2   = 200 m²  x  EUR 2,62   =  EUR 524,-- + 52,40 = EUR 576,40/Jahr    

Bei der Kanalbenützungsgebühr wird das Kellergeschoß zur Berechnung nicht herangezogen. Das Dachgeschoß jedoch zur Gänze.

Wird auch das Regenwasser in den Kanal eingeleitet erhöht sich die Gebühr um 10 %.

Die Gebühr wird in vier Teilbeträgen vorgeschrieben.

Kanalanschlußabgabe:

Berechnung der Kanalanschlußabgabe:

1/2 Anteil der verbauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschoße + 15 % Anteil der unverbauten Fläche (jedoch max. 75 m²)  x  Einheitssatz  =  Abgabe/zzgl. 10 % Ust.

Beispiel: Wohnhaus mit 100 m², Keller, Erd- und Dachgeschoß angeschlossen, Bauplatz hat 700m².

  50 m²   x   3+1   = 200 m²  + 75 m²  = 275 m²   x EUR   9.08 (Schmutzwasserkanal)+ 10%  Ust.

                                                                          x EUR 11,99 (Mischwasserkanal) + 10 % Ust.

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