Bauangelegenheiten

Bauanzeigen:

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens

Baubewilligungsansuchen:

Bitte mitbringen:

  • Formular "Ansuchen um Baubewilligung",
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung

Ansuchen € 13,--, Pläne je nach Ausgestaltung zwischen € 3,60 und € 21,80, Baubeschreibung € 3,60

 

 

 

Zuständig