Personalausweis – Neuausstellung
Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
- Alter Personalausweis ist abgelaufen
- Namensänderung
- Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
- Verlust oder Diebstahl
- Personalausweis gibt die Identität nicht wieder
Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich).
ACHTUNG
Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.
Informationen zu Notfällen etc. finden sich unter
Personalausweis – Reisedokument, Einreisebestimmungen usw.Eine Liste der Staaten, in die mit einem Personalausweis eingereist werden darf, findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
Die Passbehörde:
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Antragstellung bei der Gemeinde
Ebenso nehmen einige Gemeinden Personalausweisanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Nähere Informationen finden sich bei der entsprechenden Gemeinde.
TIPP
Die folgenden Passbehörden bieten die Möglichkeit, eine
Online-Terminreservierung für den Personalausweisantrag vorzunehmen:
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden.
Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden:
- Kein Personalausweis, aber Reisepass ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
- Reisepass (wenn abgelaufen, zweifelsfreie Erkennbarkeit der Antragstellerin/des Antragstellers)
- Geburtsurkunde (kann verlangt werden)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe oder Schwarz-Weiß)
- Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
- Personalausweis (wenn abgelaufen, zweifelsfreie Erkennbarkeit der Antragstellerin/des Antragstellers)
- Geburtsurkunde (kann verlangt werden)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe oder Schwarz-Weiß)
- Reisepass bzw. Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert:
Verlust/Diebstahl – Wurde der Personalausweis gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.
Im Einzelfall können von der Passbehörde
weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (
z.B. Schreibweisen).
Kosten
61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr,
d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (
z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
Bei Antragstellung bei der Passbehörde (auch bei den Magistratischen Bezirksämtern in Wien) ist kein Formular notwendig, die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf. Das Formular wird in der Regel nur bei der Antragstellung über das Gemeindeamt benötigt.
Personalausweis – Ausstellung – Antrag
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres