Bauanzeigen:
Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.
Ausgenommen: Nach § 17 Abs. 1 Z. 9 der NÖ BO ist im Bauland außerhalb des vorderen Bauwichs die Errichtung und Aufstellung von je einer Gerätehütte pro Gründstück mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m bewilligungs- und anzeigefrei!
Bitte mitbringen:
- Anzeige formlos,
- Skizze des Bauvorhabens
Baubewilligungsansuchen:
Bitte mitbringen:
- Formular "Ansuchen um Baubewilligung",
- Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
- Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
Ansuchen € 14,30.
Pläne je nach Ausgestaltung - € 3,90 /Bogen bzw. Beilage.
Baubeschreibung € 3,90/Bogen.